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10 Tips zum korrekten Umgang mit Verbrechern

1. Verbrechensopfer haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Alle staatliche Fürsorge hat den Verbrechern, deren faire Behandlung und deren Resozialisierung zu gelten.

2. Kinderschänder, die von ihrer Mutter nicht geliebt wurden, können für ihre Tat nicht verantwortlich gemacht werden (die inzwischen verstorbene Mutter auch nicht).

3. Bei einem Mörder ist davon auszugehen, daß ein Mord nicht normal ist, er also für die Tat nicht verantwortlich sein kann. Daß er weitere Morde begehen wird, ist bis zum Beweis des Gegenteils nicht nachzuweisen, sodaß kein Haftgrund besteht.

4. Attentäter, die versuchen, ausländische Sportler mit einem Messer abzustechen, sind sofort wieder auf freien Fuß zu setzen. Jemand, der sich für den deutschen Spitzensport mit Leib und Seele einsetzt, kann nicht schlecht sein.

5. Inhaftierte Verbrecher haben Anspruch auf ein gemütliches Zimmer, Fernsehen, Stereoanlage, Computer, Telefon und Faxgerät. Außerdem ist für Spiel, Sport und Freizeit zu sorgen.

6. Vergewaltigern ist über die Wochenenden Urlaub auf Ehrenwort zu gewähren. Nur mit diesem Prüfungsverfahren ist der Fortschritt der Resozialisierung nachzuweisen (z.B., wenn er an den ersten Wochenenden noch durchschnittlich vier Frauen vergewaltigt und später nur noch drei).

7. Polizisten, die bei Schießereien mit einem Verbrecher beim Versuch, ihn zu verhaften, denselben verletzen, haben mit disziplanarischen und strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Der verletzte Verbrecher hat ein Recht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

8. Kriminelle Asylanten dürfen nicht verhaftet werden. Wenn doch, sind sie sofort wieder frei zu lassen. Aktionen gegen Ausländer könnten international das Bild des häßlichen Deutschen wieder aufleben lassen.

9. Für 19 bis 25 Jahre alte Totschläger ist grundsätzlich das Jugendstrafrecht anzuwenden. Man kann den hoffnungsvollen Kindern doch nicht die Zukunft verbauen.

10. Haftbefehle für Wirtschaftsverbrecher sind erst dann auszustellen, wenn sichergestellt ist, daß diese inzwischen über alle Berge sind. Das entlastet die Richter und die Ermittlungsbehörden und gibt ihnen die nötige Zeit, Verkehrsverstöße und ähnliches gebührend zu ahnden.