10 Tips zum korrekten Umgang mit Verbrechern
1. Verbrechensopfer haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Alle staatliche Fürsorge hat den Verbrechern, deren faire Behandlung
und deren Resozialisierung zu gelten.
2. Kinderschänder, die von ihrer Mutter nicht geliebt wurden, können
für ihre Tat nicht verantwortlich gemacht werden (die inzwischen
verstorbene Mutter auch nicht).
3. Bei einem Mörder ist davon auszugehen, daß ein Mord nicht normal
ist, er also für die Tat nicht verantwortlich sein kann. Daß er weitere
Morde begehen wird, ist bis zum Beweis des Gegenteils nicht nachzuweisen,
sodaß kein Haftgrund besteht.
4. Attentäter, die versuchen, ausländische Sportler mit einem Messer
abzustechen, sind sofort wieder auf freien Fuß zu setzen. Jemand,
der sich für den deutschen Spitzensport mit Leib und Seele einsetzt,
kann nicht schlecht sein.
5. Inhaftierte Verbrecher haben Anspruch auf ein gemütliches Zimmer,
Fernsehen, Stereoanlage, Computer, Telefon und Faxgerät. Außerdem
ist für Spiel, Sport und Freizeit zu sorgen.
6. Vergewaltigern ist über die Wochenenden Urlaub auf Ehrenwort
zu gewähren. Nur mit diesem Prüfungsverfahren ist der Fortschritt
der Resozialisierung nachzuweisen (z.B., wenn er an den ersten
Wochenenden noch durchschnittlich vier Frauen vergewaltigt und
später nur noch drei).
7. Polizisten, die bei Schießereien mit einem Verbrecher beim Versuch,
ihn zu verhaften, denselben verletzen, haben mit disziplanarischen
und strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Der verletzte Verbrecher
hat ein Recht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
8. Kriminelle Asylanten dürfen nicht verhaftet werden. Wenn doch,
sind sie sofort wieder frei zu lassen. Aktionen gegen Ausländer
könnten international das Bild des häßlichen Deutschen wieder
aufleben lassen.
9. Für 19 bis 25 Jahre alte Totschläger ist grundsätzlich das Jugendstrafrecht anzuwenden. Man kann den hoffnungsvollen Kindern
doch nicht die Zukunft verbauen.
10. Haftbefehle für Wirtschaftsverbrecher sind erst dann auszustellen,
wenn sichergestellt ist, daß diese inzwischen über alle Berge sind.
Das entlastet die Richter und die Ermittlungsbehörden und gibt
ihnen die nötige Zeit, Verkehrsverstöße und ähnliches gebührend
zu ahnden.